Meldungsdatum: 15.05.2021
Die Gültigkeit der Bescheinigung für die Erleichterungen gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung gilt ab dem 28. Tag und bis zum Ende des sechsten Monats nach der durchgeführten Diagnostik.
Darüber hinaus ist sie als Infektionsnachweis in Kombination mit der einmaligen Corona-Impfung zur Anerkennung des Impfnachweises für eine genesene Person weiterhin gültig. Ergebnisse von Antikörper-Untersuchungen werden als Ersatz eines PCR-Ergebnisses zum Nachweis der Infektion nicht anerkannt.
Personen, die aktuell erkrankt sind oder noch erkranken, bekommen zukünftig automatisch bei Vorliegen eines positiven PCR-Ergebnisses eine entsprechende Bescheinigung zugestellt.
Da über 15.000 Personen eine Bescheinigung erhalten werden, kann es mehrere Tage dauern, bis jedes Schreiben seinen Adressaten erreicht hat. Das Gesundheitsamt Region Kassel bittet deshalb darum, von Anfragen und Anrufen abzusehen.
Pressekontakt: Simone Scharnke
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " documenta-Stadt Kassel" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.