|
Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 25.05.2021
|
Lockerungen bei den Corona-Regeln - aber: FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV bleibt Der Inzidenzwert im Märkischen Kreis liegt weiterhin unter 100. Bereits am vergangenen Freitag (21. Mai) hatte die Stadt Iserlohn über eine ganze Reihe von damit verbundenen Lockerungen bei den Corona-Regeln informiert, die seit Sonntag (23. Mai) und zunächst bis zum 4. Juni gelten. Leider hatte sich dabei der Fehlerteufel eingeschlichen: Zum Bereich ÖPNV / Taxi war irrtümlich angekündigt worden, dass die FFP2-Maskenpflicht entfällt und die medizinische Mund-Nasebedeckung ausreichend sei. Dem ist allerdings nicht so. Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung, die seit dem 22. Mai gilt, ist das Tragen einer FFP2-Maske unter anderem vorgeschrieben bei Fahrten mit Bussen und Bahnen im Nahverkehr und im Fernverkehr, mit Taxen und bei der Schülerbeförderung. |
|
[Zurück] |
STADT ISERLOHN Bereich Medien- u. Öffentlichkeitsarbeit Schillerplatz 7 58636 Iserlohn Tel. 02371/217-1251 Fax 02371/217-2992 pressestelle@iserlohn.de www.iserlohn.de |
|
Die Pressestelle "Stadt Iserlohn" ist Mitglied bei https://www.presse-service.de/. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren. |