Meldungsdatum: 08.06.2021

Neue Corona-Regeln

Was ab Mittwoch, 9. Juni, im Kreis Viersen gilt

Für den Kreis Viersen treten ab Mittwoch, 9. Juni, Lockerungen gemäß der Stufe 1 der Corona-Schutzverordnung des Landes in Kraft. Dies ist möglich, weil sich die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Viersen stabil unter einem Wert von 35 befindet. Sonn- und Feiertage werden in der Zählung nicht berücksichtigt. Maßgeblich für das Inkrafttreten der Lockerungen sind stets die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Inzidenzwerte.

Eine Übersicht über die Lockerungen:

Kontaktbeschränkungen 

Der Mindestabstand darf in folgenden Fällen unterschritten werden:

Einkaufen in Einzelhandelsgeschäften der Grundversorgung sowie in sonstigen Einzelhandelsgeschäften

Die Reduzierung der Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter ist zulässig (auch für über 800qm große Geschäfte). Es ist kein Test erforderlich.

Sport

Im Freien:

In geschlossenen Räumen (einschließlich Fitnessstudios – mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit):

Erst wenn auch für das Land NRW die Inzidenzstufe 1 gilt, kann bei der Sportausübung auf Negativtestnachweise verzichtet werden.

Kultur

In geschlossenen Räumen gilt:

Im Freien gilt:

Ab dem 1. September 2021: Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sind mit bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauern mit Negativtestnachweis und mit einem durch die zuständige Behörde genehmigten Hygiene- und Infektionsschutzkonzept gestattet.

Zoos und Botanische Gärten

Weitere Freizeiteinrichtungen

Körpernahe Dienstleistungen

Öffentlicher Personennah- oder -fernverkehr sowie Taxen und Schülerbeförderung

Gastronomie

Beherbergung

Messen / Märkte

Tagungen / Kongresse

Private Veranstaltungen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales veröffentlicht für die Kreise und kreisfreien Städte die jeweils geltenden Inzidenzstufen sowie die veränderten Einstufungen, deren Wirksamkeitsdatum und die für das Land geltende Inzidenzstufe täglich aktuell unter:

www.mags.nrw.de/inzidenzstufen.

Pressekontakt: Julia Vieth, Telefon: 02162 39-1140