Meldungsdatum: 10.06.2021

Landesinzidenz fällt unter 35

Weitere Lockerungen für NRW ab Freitag, 11. Juni

Ab Freitag, 11. Juni, treten für den Kreis Viersen weitere Lockerungen in Kraft, da die Inzidenzwerte für das Land Nordrhein-Westfalen stabil unter 35 liegen. Für den Kreis Viersen gilt auch weiterhin die Stufe 1 laut Corona-Schutzverordnung. 

Eine Übersicht über die zusätzlichen Lockerungen abhängig von den Inzidenzwerten des Landes Nordrhein-Westfalen:

Gastronomie (siehe § 19 CoronaSchVO)

Sport (siehe § 14 CoronaSchVO)

Bildungsangebote (siehe § 11 CoronaSchVO)

Kultur (siehe § 13 CoronaSchVO)

Freizeit- und Vergnügungsstätten (siehe § 15 CoronaSchVO)

Die jeweiligen Regelungen der Stufe 1 für den Kreis Viersen finden Sie in der Pressemitteilung: https://www.presse-service.de/public/Single.aspx?iid=1073223

Pressekontakt: Julia Vieth