Meldungsdatum: 10.06.2021
Das Verbot gilt für die Friedrich-Ebert-Straße zwischen Ständeplatz und Annastraße sowie in Bereichen auf der Karthäuser Straße, der Bürgermeister-Brunner-Straße, dem Platz der 11 Frauen sowie in dem Grünzug Grüne Banane.
Nach den Vorkommnissen am vergangenen Wochenende werden sowohl Stadt- als auch Landespolizei die Zahl der Einsatzkräfte vor Ort deutlich erhöhen. Verstöße gegen das Alkoholkonsumverbot werden konsequent geahndet.
„Nach den Lockerungen der coronabedingten Einschränkungen, haben sich einige Menschen entlang der Friedrich-Ebert-Straße in einer Weise verhalten, die nicht akzeptabel ist“, sagt Ordnungsdezernent Dirk Stochla. „Deswegen sind erneute Einschränkungen mit der Ausweitung der Flächen, auf denen ein Alkoholkonsumverbot besteht, bedauerlich, aber leider notwendig, vor allem um die Belange und die Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner rund um die Friedrich-Ebert-Straße zu schützen.“
Ausnahmen vom Alkoholkonsumverbot gelten für gastronomische Betriebe, die entsprechende gaststättenrechtliche Genehmigungen für Wirtschaftsgärten haben. Außerhalb dieser Wirtschaftsgärten darf kein Alkohol konsumiert werden.
Stochla betonte, dass es mit den Gastronomiebetrieben an der Friedrich-Ebert-Straße einen guten Austausch gebe: „Die ganz große Mehrheit der Wirte auf der Meile verhält sich nach den Öffnungen ihrer Betriebe auch im eigenen Interesse sehr verantwortungsvoll.“ Deswegen prüfe die Stadt wohlwollend Anträge auf die Überlassung öffentlicher Flächen. Wenn im Einzelfall die Überlassung von Flächen möglich ist, werde einer zeitlich befristeten Sondernutzung zugestimmt.
Zudem sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes in diesen Tagen vor Ort in den Gastronomiebetrieben, um über die aktuell in Kassel geltenden Regelungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung zu informieren. Danach gelten auf der Friedrich-Ebert-Straße Sperrzeiten für die Außengastronomie ab 23 Uhr, Innenräume sind am Wochenende ab 4 Uhr, in der Woche ab 2 Uhr zu schließen.
Auf Grundlage der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen gilt seit Januar 2021 in der Stadt Kassel per Allgemeinverfügung für folgende Plätze und Einrichtungen im Stadtgebiet ganztägig ein Alkoholkonsumverbot, das nun um die genannten Bereiche rund um Friedrich-Ebert-Straße und Rudolphsplatz erweitert wird:
Für die Örtlichkeiten Wesertorplatz, August-Bebel-Platz, Königsplatz, Landgraf-Philipps-Platz und Goetheanlage besteht bereits ein Alkoholkonsumverbot seit 2015.
Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie auf www.kassel.de/corona.
Pressekontakt: Michael Schwab
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