Meldungsdatum: 14.06.2021
Gerade auf Grund der negativen Erfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit mit dem zu erwartenden, bundesweit mobilisierten Teilnehmerkreis aus der Querdenker-Szene sind nach Auffassung der Stadt Kassel die Untersagungen gerechtfertigt. So war es unter anderem am 20. März 2021 in Kassel zu derartigen Versammlungen gekommen, bei denen gerichtlich festgesetzte Auflagen und notwendige Hygienemaßnahmen nicht eingehalten wurden.
Würden die für den 19. Juni angemeldeten Versammlungen stattfinden, sei damit zu rechnen, dass dadurch insbesondere unbeteiligte Dritte im Stadtgebiet, die der Versammlung selbst und der zum Versammlungsort ziehenden Menschen nicht ausweichen können, einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt wären.
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