Meldungsdatum: 20.08.2021

Inzidenz über 50: Neue Corona-Regelungen für Kassel ab Samstag

Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus sind in den vergangenen Tagen deutlich angestiegen, die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Kassel hat den Schwellenwert von 50 überschritten. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Kassel für das Stadtgebiet Maßnahmen entsprechend der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen getroffen. Die neuen Corona-Regelungen gelten ab Samstag, 21. August.

Wesentlicher Bestandteil ist die 3G-Regel, wonach nur vollständig geimpfte, nachweislich genesene oder auf das Coronavirus negativ getestete Menschen Zugang zu öffentlichen Innenräumen haben. Diese Regel gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren (bisher unter 12 Jahren).

 

3G-Regel: Geimpft, Genesen, Getestet

Zu den Einrichtungen oder Veranstaltungen, in denen die 3G-Regel in Innenräumen ab Samstag gilt, zählen:

 

Veranstaltungen, Kulturangebote und größere Zusammenkünfte sind nur noch mit einer Teilnehmerzahl von maximal 500 Personen im Freien und 250 Personen in Innenräumen (zuzüglich Geimpfte oder Genesene) erlaubt.

 

Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet, wenn Mindestabstand nicht eingehalten werden kann

Im gesamten Stadtgebiet besteht ab Samstag eine generelle Tragepflicht medizinischer Masken in öffentlichen Außenbereichen, in denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann (z.B. Einkaufsstraßen, öffentliche Grünanlagen, Plätze, Haltestellen). Die bereits bestehende Maskentrageverpflichtung innerhalb öffentlicher Gebäude, im Einzelhandel und im öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin.

„Mit diesen Maßnahmen wollen wir angemessen und mit Augenmaß auf das aktuelle Infektionsgeschehen reagieren. Anstelle des alleinigen Abstellens auf die Sieben-Tage-Inzidenz bei der lokalen Bewertung der Lage müssen jetzt auch weitere Parameter, wie die Hospitalisierungsrate und die lokale Impfquote, eine Rolle spielen und mehr Gewicht bekommen. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Verbreitung des Virus einzudämmen, die Hospitalisierungsrate möglichst gering zu halten und mit niederschwelligen Angeboten die Impfquote weiterhin zu erhöhen“, betont Oberbürgermeister Christian Geselle.

 

Die neuen Maßnahmen gelten vorerst bis Donnerstag, 16. September, analog zur Coronavirus-Schutzverordnung der Landes Hessen.

Die Allgemeinverfügung wird in der aktuellen Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Kassel veröffentlicht und ist abrufbar unter www.kassel.de/amtsblatt.

Aktuelle Informationen auf www.kassel.de/corona.

 

Pressekontakt: Simone Scharnke