Kreis Recklinghausen - Presseservice




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Meldung vom 02.09.2021
Jeder Coronafall hat im Schnitt 40 Kontaktpersonen
Gesundheitsamt priorisiert eingehende Fälle

Anfang August lag die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Recklinghausen noch unter 15, nur vier Woche später vermeldet das Gesundheitsamt eine Inzidenz von über 120 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen. „Natürlich haben wir uns auf steigende Infektionszahlen nach den Sommerferien eingestellt. Dass diese so früh und vor allem so schnell hoch gehen würden, obwohl sich mittlerweile jeder impfen lassen kann, war in dem Maße nicht zu erwarten“, erklärt Dr. Jutta Hullmann, Leiterin des Gesundheitsamts des Kreises. Personell wird das Gesundheitsamt aktuell weiter aufgestockt, auch Mitarbeiter aus anderen Verwaltungsbereichen sind wieder in der Kontaktnachverfolgung eingesetzt. 

Jeder nachweislich mit dem Virus Infizierte bekommt einen Anruf vom Gesundheitsamt. Eine kurzfristige Information aller Kontakte ist aber nicht mehr in jedem Fall möglich - vor allem deswegen, weil jeder Infizierte sehr viele Kontaktpersonen habe, so Dr. Hullmann. „Bei dieser Anzahl von Neuinfektionen hat es in der Pandemie bislang immer eine Verschärfung der Maßnahmen gegeben, zum Beispiel waren private Treffen nur mit einer bestimmten Anzahl an Personen möglich, es gab Distanzunterricht in Schulen oder auch eine Notbetreuung in Kitas.“ Mit Blick auf den Stand der Impfungen, gibt es solche Maßnahmen in NRW aktuell nicht. Die 3G-Regel hat die Kontaktbeschränkungen abgelöst. „Für uns heißt das im Moment, dass jeder Infizierte im Schnitt 40 Kontaktpersonen hat, die wir ermitteln und, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind, unter Quarantäne stellen müssen.“ Bei 50 bis 100 Neuinfektionen am Tag bedeutet das 2000 bis 4000 Kontaktpersonen täglich. „Das ist im Moment nicht in jedem Fall innerhalb kurzer Zeit zu schaffen.“ 

Prioritäten liegen auf Einrichtungen
Das Gesundheitsamt hat sich aufgrund der aktuellen Situation dazu entschlossen, eine Priorisierung der gemeldeten Neuinfektionen vorzunehmen. „Wir prüfen als erstes, ob der Infizierte, bei uns Indexfall genannt, im Zusammenhang mit einer Einrichtung steht. Tut er dies, beginnen wir mit der Ermittlung.“ Im Umkehrschluss heißt das aber auch, dafür Fälle ohne Bezug zu einer Einrichtung erst später bearbeitet werden können. „Jeder, bei dem das Corona-Virus per PCR-Test nachgewiesen wurde, ist aber grundsätzlich verpflichtet, sich umgehend in Quarantäne zu begeben. Gleiches gilt für die Haushaltsangehörigen des Infizierten, die nicht geimpft oder genesen sind“, erklärt Dr. Hullmann die Vorgaben der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung. Die Index-Personen bekommen auch weiterhin eine Ordnungsverfügung, bei den Haushaltsangehörigen genügt eine Kopie dieser Bescheinigung mit dem Hinweis auf die Landesverordnung.

In der Verordnung heißt es außerdem: „Positiv getestete Personen sind gehalten, unverzüglich alle Personen zu unterrichten, zu denen in den letzten vier Tagen vor der Durchführung des Tests oder seit Durchführung des Tests ein enger persönlicher Kontakt bestand.“ Definiert ist der enge Kontakt durch einen Zeitraum von mehr als 10 Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ohne das beiderseitige Tragen einer Maske oder durch den gemeinsamen Aufenthalt in einem schlecht oder nicht belüfteten Raum über eine längere Zeit. Das Gesundheitsamt entscheidet individuell über das weitere Vorgehen.

Hauptsächlich Ungeimpfte infiziert
Auch wenn die Zahlen rapide steigen, sieht das Kreisgesundheitsamt eine deutliche Veränderung zu den letzten Wellen der Corona-Pandemie: „Aktuell sind es vor allem die jungen Menschen, die sich infizieren. Wir haben nur sehr wenige Infektionen in der Altersklasse ab 60, die ein erhöhtes Risiko hat, schwer am Corona-Virus zu erkranken“, stellt Dr. Hullmann fest. „Besonders in Richtung der Jugendlichen ab 12 Jahren und der jungen Erwachsenen möchten wir noch einmal deutlich für die Impfung werben. Bis auf wenige Ausnahmen infizieren sich in dieser vierten Welle hauptsächlich Ungeimpfte.“

Im Impfzentrum des Kreises in Recklinghausen ist die Impfung ab 12 Jahren mittwochs bis sonntags täglich zwischen 8 und 18.30 möglich. Im Aufklärungsgespräch mit dem Impfarzt besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich zur Impfung beraten zu lassen. Weitere Informationen unter www.kreis-re.de/coronaimpfung.   



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-4712, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de
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Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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