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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 07.10.2021
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Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Seit dem 1. August gilt für die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Offenen Ganztagsschulen und Schule von 8 bis 13 Uhr eine neue Beitragssatzung. Den entsprechenden Beschluss hat der Rat der Stadt Iserlohn im vergangenen Juni beschlossen. Das Jugendamt der Stadt Iserlohn wird alle Elternbeiträge neu berechnen und den betroffenen Eltern für den Zeitraum ab 1. August 2021 einen Bescheid über die neue Höhe des Elternbeitrages zusenden. Aus organisatorischen Gründen kann das nicht in allen Fällen zeitnah erfolgen, sondern wird sich auf die kommenden Wochen erstrecken. Daher könnte es zu Nachzahlungen für den rückwirkenden Zeitraum ab 1. August kommen. In diesen Fällen kann (auf Antrag) auch eine Zahlung in Teilbeträgen oder eine Stundung vereinbart werden. Die Elternbeiträge sind seit 2015 nicht mehr erhöht worden. Um die kontinuierlich steigenden Mehrkosten für die Kinderbetreuung zu kompensieren, war eine Weiterentwicklung der Elternbeiträge erforderlich geworden. Im Einzelnen gilt ab 1. August Folgendes:
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