Meldungsdatum: 12.11.2021
Dazu ist es notwendig, die Fahrbahn des Baustellenabschnittes halbseitig zu sperren und in Fahrtrichtung Ölmühlenweg als Einbahnstraße auszuweisen. Die Anlieger im Baustellenbereich können die Grundstücke nur über die Hafenstraße anfahren und in Richtung Ölmühlenweg/Sandershäuser Straße wieder verlassen.
Für den Kraftfahrzeug- und den Radverkehr werden Umleitungsstrecken ausgewiesen. Fußgänger werden auf einem provisorisch angelegten Gehweg an der Baustelle entlanggeführt.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet die Verkehrsteilnehmer, die Baustelle bei der Planung ihrer Fahrten zu berücksichtigen.
Pressekontakt: Susanne Albert
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