Meldungsdatum: 24.11.2021

Neue Corona-Schutzverordnung: 2G im Niederrheinischen Freilichtmuseum und Kreisarchiv

Durch die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ergeben sich ab Mittwoch, 24. November, auch für die kreiseigenen Einrichtungen neue Regelungen.

Der Besuch des Niederrheinischen Freilichtmuseums des Kreises Viersen ist nur noch für Besucherinnen und Besucher möglich, die vollständig geimpft oder genesen sind. Der Nachweis hierfür ist in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis an der Museumskasse zu erbringen. Die 2G-Regelung gilt auch für museumspädagogische Angebote wie beispielsweise Führungen oder Kindergeburtstage.

Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von der 2G-Beschränkung ausgenommen.

In allen geschlossenen Räumen des Museums gilt weiterhin die Maskenpflicht. 

Die 2G-Regelung betrifft auch das Kreisarchiv. Der Impfstatus oder Genesenennachweis wird an beiden Standorten vor Einlass geprüft. Nutzerinnen und Nutzer, die das Kreisarchiv besuchen möchten, werden gebeten, zu klingeln. Am Standort in Kempen befindet sich die Klingel an der Eingangstür im 1. Stock, am Standort Viersen an der Gebäudeeingangstür.

Pressekontakt: Janine Martschinske, Tel. 02162/39-1071