Meldungsdatum: 24.11.2021

Zutritt zu kommunalen Dienststellen im Kreis Viersen nur mit 3G-Nachweis

Alle Dienststellen der kommunalen Verwaltungen im Kreis Viersen sind ab sofort nur noch mit 3G-Nachweis zu betreten. Das trifft auf das Kreishaus, die Rathäuser sowie deren Außenstellen zu. Der Nachweis wird an den jeweiligen Eingängen kontrolliert. Ein negativer Testnachweis kann in Form eines Bürgertests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen.

Darauf weisen Landrat Dr. Andreas Coenen, die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hin. Sie hatten sich zu den Vorgaben der neuen Corona-Schutzverordnung ausgetauscht und besprochen.

„Gemeinsam schaffen wir einen Rahmen, wie wir die Gesundheit aller Beteiligten in den kommunalen Verwaltungen schützen können“, sagt Landrat Dr. Andreas Coenen.

„Wir sind bemüht, alle Dienstleistungen weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger anzubieten und bitten deshalb um Verständnis und Mithilfe“, so Karl-Heinz Wassong, Bürgermeister von Niederkrüchten und Sprecher der Bürgermeister im Kreis Viersen.

Präsenztermine können größtenteils nur nach vorheriger Vereinbarung durchgeführt werden. Viele Dienstleistungen des Kreises, der Städte und Gemeinden sind online verfügbar.

Auf den Internetseiten finden Interessierte auch die jeweils aktuellen Öffnungszeiten.