Meldungsdatum: 26.11.2021
Mit der neuen Corona-Schutzverordnung in NRW ergeben sich auch für die Kreismusikschule Viersen Änderungen. Für den Unterrichtsbetrieb gilt ab sofort die 2G-Regel. Die Teilnahme am Unterricht ist dann nur noch für immunisierte, also vollständig geimpfte oder genesene Personen möglich.
Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von den Beschränkungen ausgenommen. Auch Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen COVID-19 geimpft werden können und über ein ärztliches Attest verfügen, können am Unterricht teilnehmen.
Der Immunisierungs- oder Genesungsnachweis von Schülern ab 16 Jahren und Erwachsenen ist den Lehrkräften vor Unterrichtsbeginn vorzulegen.
Konzerte und Vorspiele der Kreismusikschule finden ebenfalls unter der 2G-Regel statt. Der Zugang zum Musikschulgebäude in Viersen ist nur noch mit einem 3G-Nachweis möglich.
Pressekontakt: Janine Martschinske, Tel. 02162/39-1071
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