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Meldung vom 29.11.2021
Jetzt beim KI Fördermittel für Integrationsmaßnahmen beantragen

Fördermittel aus dem Landesprogramm „KOMM-AN NRW“ können Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsinitiativen, Vereine oder auch kreisangehörige Kommunen ab Donnerstag, 2. Dezember, beim Kommunalen Integrationszentrum (KI) des Kreises Recklinghausen beantragen. Das Landesförderprogramm richtet sich an diejenigen, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren und die Mittel in Integrationsaufgaben investieren. Die Beantragung ist bis zum 10. Dezember möglich, verwendet werden müssen die Gelder im kommenden Jahr 2022.

Untergliedert ist die Förderung in vier verschiedene Bereiche vom Betrieb von Ankommenstreffpunkten über das Themenfeld Zusammenkommen, Orientierung und Begleitung oder Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung sowie zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit.

Da sich die Förderkonzeption für das Jahr 2022 von der bisherigen unterscheidet, bietet das Kommunale Integrationszentrum am Donnerstag, 2. Dezember, um 13 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung an. Darin informiert die Verwaltung Interessierte über die konkreten Änderungen. Den Link zur Zoom-Konferenz gibt es nach Anmeldung per E-Mail an v.panagiotidis@kreis-re.de.

Seit Beginn des Förderprogramms im Jahr 2016 ist das Kommunale Integrationszentrum Kreis Recklinghausen Antragsteller und hat sich auch im Förderjahr 2022 mit Erfolg um die finanzielle Förderung beworben. Weitere Informationen zum Projekt: www.kreis-re.de/KI.



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-4712, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de

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Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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