Meldungsdatum: 30.11.2021

3G-Regel in der Stadtverwaltung

Vor dem Hintergrund der Infektionslage gilt für den Zutritt zum Rathaus sowie allen anderen Verwaltungsdienststellen der Stadt Kassel ab sofort die sogenannte 3G-Regel.

Das heißt, wer aus dringenden Anlässen die Stadtverwaltung aufsuchen muss, sollte dies nur tun, wenn er geimpft oder genesen ist oder über einen aktuellen negativen Testnachweis verfügt, der nicht älter als 24 Stunden sein darf (bei PCR-Tests gilt eine Gültigkeitsdauer von 48 Stunden).

 

In den Eingangsbereichen der städtischen Verwaltungsstandorte wird dies kontrolliert. Nach wie vor gilt im Rathaus und den städtischen Verwaltungsstandorten die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2-Schutzmaske).

 

Nach dem am 24. November 2021 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz dürfen auch alle Beschäftigten der Stadtverwaltung ihre Arbeit und ihren Service für die Bürgerinnen und Bürger nur ausüben, wenn sie diese 3G- Voraussetzungen nachweisen können.

 

Als Vorsorge-Maßnahme in der aktuellen Corona-Pandemie werden Sprechzeiten in den publikumsintensiven Ämtern der Stadtverwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten. Es wird empfohlen, verstärkt den Online-Service (https://www.kassel.de/service/) zu nutzen oder telefonisch bzw. per E-Mail den Kontakt zur Stadtverwaltung aufzunehmen.

 

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.kassel.de oder über die Servicetelefonrufnummer 115.