Meldungsdatum: 15.12.2021
Die angeordnete Mund-Nasen-Bedeckungspflicht ist nun bis zum Ablauf des 30. Dezember 2021 verlängert worden und gilt täglich während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes von 11 bis 22 Uhr, im öffentlichen Raum unter freiem Himmel für einen festgelegten Bereich in der Innenstadt.
Die genaue Abgrenzung der Örtlichkeiten kann der Allgemeinverfügung entnommen werden. https://www.kassel.de/amtsblatt/Amtsblatt_2021_81-Sonderausgabe.pdf
Die Mund-Nasen-Bedeckung darf zum Verzehr von Speisen und Getränken kurzzeitig an Ort und Stelle abgesetzt werden. Die Einhaltung wird verstärkt kontrolliert, Verstöße werden sanktioniert.
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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