Meldungsdatum: 27.12.2021
Diese Schutzmaßnahme hatte sich - nach den massiven Schäden durch nicht zugelassene Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel 2017/2018 - bereits in den vergangenen Jahren bewährt.
Ab Donnerstag, 30. Dezember 2021, werden – beginnend in der Parkgebührenzone II – wieder an den Parkscheinautomaten spezielle Stahlplatten montiert. Ab Montag, 3. Januar 2022, werden dann – diesmal beginnend in der Innenstadt - die Schutzhauben wieder entfernt.
Die Automaten sind in der Zwischenzeit außer Betrieb, werden aber so vor mutwilliger Beschädigung geschützt. Autofahrer, die ihr Fahrzeug über den Jahreswechsel in den gebührenpflichtigen Parkgebührenzonen abstellen, müssen keine Parkgebühren zahlen.
Die Straßenverkehrsbehörde weist allerdings darauf hin, dass dennoch die jeweilige Höchstparkdauer zu beachten ist. Dies ist der Beschilderung zu entnehmen. Beim Parken in den Parkgebührenzonen muss daher eine Parkscheibe ins Fahrzeug gelegt werden. Das Ordnungsamt wird die Einhaltung der Höchstparkdauer kontrollieren.
Pressekontakt: Susanne Albert
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