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Kosten der Unterkunft


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22. Dezember 2021

Kosten der Unterkunft

Angemessenheit auf dem Prüfstand

Kreis Unna. Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, bekommt Leistungen vom Kreis Unna.  Etwa, um die Kosten der Wohnung und Heizung aufbringen zu können. Wie hoch die Kosten sein dürfen, ist in dem sogenannten „Schlüssigen Konzept“ geregelt. Weil aber die Preise für Gas und Wohnraum steigen, wird das Konzept jetzt angepasst, so hat es der Kreistag beschlossen.

 

Das Konzept legt in Richtwerten fest, welche Preise für Wohnraum von Sozialhilfe-Leistungsempfängern angemessen sind. Zuletzt ist das Konzept 2019 überprüft worden. Jetzt ist klar: Im Vergleich zu den Angemessenheitsrichtwerten aus 2019 ergeben sich prozentuale Erhöhungen der Brutto-Kaltmieten zwischen 2,87 und 3,21 Prozent.

 

Kostensteigerung ist zu erwarten

Zu diesem Schluss kam Analyse & Konzepte immo.consult GmbH aus Hamburg, die die Preise für die Kosten der Unterkunft auf Basis des Verbraucherpreisindex für das Land Nordrhein-Westfalen und anhand der tatsächlichen Verfügbarkeit von Mietwohnraum überprüft hat.

 

Bislang lebten die Leistungsberechtigten überwiegend in Wohnungen, deren Kosten den Angemessenheitsrichtwerten entsprachen. Demzufolge wird die Erhöhung der Richtwerte zunächst keine flächendeckenden finanziellen Folgen für den Kreishaushalt haben. Zeitversetzt ist das aber zum Beispiel durch Mietanpassungen, Umzüge oder durch neue Leistungsempfänger zu erwarten. PK | PKU




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation,Max Rolke | Fon 02303 27-1113 | max.rolke@kreis-unna.de


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