Meldungsdatum: 30.12.2021
Im Rahmen dieser Kontrollen wurden 23 Verstöße gegen die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) und fünf Verstöße gegen das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) festgestellt. Insgesamt wurden sechs Liegenschaften angefahren und 14 Wohnungen mit Prostitutionsstätten überprüft. Bei den Verstößen gegen die Coronavirus-Schutzverordnung handelte es sich in der Mehrheit um Verstöße gegen die 2-G-Plus Regel und nicht (korrekt) durchgeführte Kontaktdatenerfassungen von Kunden.
Über die Höhe der Ahndungen können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben gemacht werden, da die Verfahren (Ordnungswidrigkeitsverfahren) erst noch geführt werden müssen.
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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