Kreis Unna. Aufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen im Kreisgebiet und aggressiver Virus-Varianten wie Omikron, weitet die Kreisverwaltung nun die Maskenpflicht aus. Ab sofort gilt in den Dienstgebäuden des Kreises Unna eine FFP2-Maskenpflicht. Mit einer medizinischen OP-Maske ist der Zutritt nicht mehr erlaubt.
Was für die Mitarbeiter des Kreises schon seit Längerem gilt, müssen nun auch Besucher der Kreisverwaltung beachten: Zutritt zu den Kreishäusern in Unna und Lünen, sowie allen weiteren zum Kreis gehörigen Gebäuden, ist nur noch mit einer FFP2-Maske möglich. Ebenso wie die 3G-Regel, wird das Tragen einer FFP2-Maske bei Zugang der Dienststellen kontrolliert. PK | PKU
BZ: Ab sofort ist nur noch die FFP2-Maske in den Gebäuden der Kreisverwaltung zulässig. Foto: Anita Lehrke - Kreis Unna
Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation,Volker Meier | Fon 02303 27-1013 | volker.meier@kreis-unna.de