
Kreis Unna. Bei einem positiven Corona-Test ist ab sofort mehr Eigeninitiative nötig. Auch ohne Bescheid einer Behörde müssen sich Betroffene bei einem positiven PCR-Test isolieren und die Kontaktpersonen schnellstmöglich selbst informieren. Beim Freitesten gelten ebenfalls neue Regeln, auch hier läuft nun vieles automatisch nach den Vorgaben der NRW-Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung.
Wer einen positiven PCR-Test hat, wird künftig in der Regel keinen Anruf mehr vom Gesundheitsamt bekommen. Zu hoch sind die Fallzahlen. Eine telefonische Kontaktpersonennachverfolgung ist nur noch in Ausnahmefällen möglich. Nach neuer Rechtslage ist das aber auch nicht mehr nötig. Das Land setzt klar auf die Eigenverantwortung und die aktive Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger.
Anordnung nicht mehr nötig
Klar ist, eine mündliche oder schriftliche Anordnung der Isolierung ist nach der neuen und seit dem 16. Januar geltenden Verordnung nicht mehr vorgesehen. Diese wurde früher vom zuständigen Ordnungsamt verschickt. Jetzt nicht mehr. Wenn ein PCR-Test positiv ausgefallen ist, wird das Ergebnis zwar nach wie vor dem Gesundheitsamt gemeldet, Betroffene müssen sich aber selbstständig in Isolation begeben. Positiv Getestete bekommen vom Kreis-Gesundheitsamt künftig nur noch einen „Amtlichen Hinweis“ per Post zugeschickt, in dem die geltenden Regeln ausführlich erläutert sind. Auch Haushaltsangehörige Kontaktpersonen, die nicht vollständig immunisiert sind, erhalten ebenfalls ein Schreiben.
Unter dem Motto „Zusammen gegen Corona“ haben sich die Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, der Kreis Unna und der Kreis Soest in der Umsetzung der geänderten Quarantäne-Maßnahmen miteinander abgestimmt.
Isolation und Quarantäne in der Übersicht
In den neuen Regeln ist immer wieder von Isolation und Quarantäne die Rede. Ein Blick auf die Begriffe: „Isolierung“ ist eine zeitlich befristete Absonderung von infizierten Personen. Und zwar so lange, wie die Person das das Virus weitergeben kann. „Quarantäne“ ist die Absonderung von Kontaktpersonen, also von Personen, die mit einer infizierten Person Kontakt hatten.
Unter dem Motto „Zusammen gegen Corona“ haben sich die Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, der Kreis Unna, der Kreis Siegen-Wittgenstein und der Kreis Soest in der Umsetzung der geänderten Quarantäne-Maßnahmen miteinander abgestimmt.
Regeln für Infizierte laut NRW-Corona-Test-und-Quarantäneverordnung
Kontaktpersonen
Freitest melden
Ausnahmen
Ein Testnachweis gilt immer auch als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber. Eine gesonderte Bescheinigung ist nicht erforderlich.
Alle rechtlichen Regelungen des Landes NRW zur COVID-19-Pandemie finden sich auf den Internetseiten des NRW-Gesundheitsministeriums unter: www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw und auch unter www.land.nrw/corona. PK | PKU
Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation,Max Rolke | Fon 02303 27-1113 | max.rolke@kreis-unna.de