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Geflügelpest in Dortmund


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28. Januar 2022

Geflügelpest in Dortmund

Lünen in Überwachungszone

Kreis Unna. Im Tierbestand eines Hobbyhalters in Dortmund wurde am Donnerstag, 27. Januar die hochansteckende Geflügelpest nachgewiesen. In einem drei Kilometer Radius wird eine Sperrzone und in einem zehn Kilometer Radius eine Überwachungszone gebildet. Diese Maßnahmen betreffen auch das Kreisgebiet. Die Veterinärbehörde Kreis Unna richtet deshalb eine Anschluss-Überwachungszone ein.

 

Die Anschluss-Überwachungszone, die in Lünen-Brambauer liegt, gilt ab Samstag, 29. Januar. Für das Gebiet gelten folgende Regeln: Für alle Geflügelbestände oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten gilt die Stallpflicht. Außerdem herrscht ein Transportverbot: Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand gebracht werden. Für Fahrzeuge gilt eine Desinfektionsverpflichtung.

 

Hochansteckend und tödlich

Die Veterinärbehörde des Kreises Unna appelliert an Tierhalter, Vorsicht und Achtsamkeit walten zu lassen. Die Geflügelpest ist hochansteckend und für Hühner und Puten meist sehr schnell tödlich. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch vergehen in der Regel nur wenige Stunden bis Tage. Das Veterinäramt bittet deshalb alle Geflügelhalter im Kreis Unna und der Stadt Hamm dringend, ihre Tiere genau zu beobachten und Verdachtsfälle dem Kreis zu melden. Außerdem sind alle Geflügelhalter verpflichtet, ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse NRW zu melden.

 

Insbesondere Geflügelhalter, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, haben eine große Verantwortung bei der Einhaltung der in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehört vor allem die Pflicht, das Veterinäramt über unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Außerdem muss Wildvögeln der Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen versperrt werden und Tiere dürfen nicht mit Wildvögeln zugänglichen Oberflächenwasser getränkt werden. PK | PKU

 

Hinweis: Die Allgemeinverfügung zum Anschluss-Überwachungsgebiet inklusive Karte finden Sie im Amtsblatt Nr. 05 vom 28. Januar unter www.kreis-unna.de/amtsblatt.




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation,Volker Meier | Fon 02303 27-1013 | volker.meier@kreis-unna.de


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