Meldungsdatum: 04.02.2022
Die STIKO empfiehlt eine zweite Auffrischimpfung nach drei Monaten für
Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen wird die zweite Auffrischimpfung sechs Monaten nach der ersten Boosterimpfung angeboten.
Personen, die nach der 1. Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.
Für die zweite Auffrischimpfung wird der mRNA-Impfstoff genutzt, der auch bei der ersten Auffrischimpfung verwendet wurde.
Erst-, Zweit- und beide Auffrischimpfungen sind von 10 bis 18 Uhr an folgenden Orten möglich:
Impfwillige sollten ihre Ausweispapiere sowie die Krankenkassenkarte bei sich haben, möglichst auch ihren gelben, internationalen Impfausweis. Sollte dieser nicht vorhanden sein, wird die Corona-Schutzimpfung durch eine Impfbescheinigung dokumentiert. Der QR-Code für den digitalen Impfnachweis kann nicht vor Ort ausgestellt werden. Geimpfte können sich diesbezüglich an die Apotheken wenden. Sie stellen den QR-Code für digitale Impfnachweise gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes und der Impfbescheinigung kostenfrei aus.
Pressekontakt: Simone Scharnke
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " documenta-Stadt Kassel" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.