Meldungsdatum: 07.02.2022
Damit entfällt auch in Kassel seit Montag, 7. Februar, das bisher durch die Coronavirus-Schutzverordnung angeordnete Alkoholkonsumverbot an bestimmten Orten sowie die allgemeine Maskenpflicht in der Fußgängerzone. Die Allgemeinverfügung der Stadt Kassel vom 2. Februar 2022 zur Bestimmung der Orte, an denen das Alkoholkonsumverbot und die Maskenpflicht galten, wird heute aufgehoben.
Die aktuell geltenden Regeln der am Montag in Kraft getretenen Sechsten Verordnung zur Anpassung der CoSchuV im Überblick:
Im Freien:
- 10.000 Teilnehmer/Zuschauer
- ab dem 250. Platz max. 50 Prozent Auslastung
- 2G über 10 Teilnehmer/Zuschauer
- 2G Plus über 250 Teilnehmer/Zuschauer
In Innenräumen:
- 4.000 Teilnehmer/Zuschauer
- ab dem 250. Platz max. 30 Prozent Auslastung
- 2GPlus über 10 Teilnehmer/Zuschauer
Pressekontakt: Victor Deutsch
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