Meldungsdatum: 07.02.2022

FFP2-Pflicht im Einzelhandel, „Hotspot“-Regeln gelten nicht mehr

Die Hessische Landesregierung hat Änderungen der Coronavirus-Schutzverordnung beschlossen, die am heutigen Tag in Kraft getreten sind. Auch die bis dato gültige Hotspot-Regelung bei einer Inzidenz über 350 ist aufgehoben worden.

Damit entfällt auch in Kassel seit Montag, 7. Februar, das bisher durch die Coronavirus-Schutzverordnung angeordnete Alkoholkonsumverbot an bestimmten Orten sowie die allgemeine Maskenpflicht in der Fußgängerzone. Die Allgemeinverfügung der Stadt Kassel vom 2. Februar 2022 zur Bestimmung der Orte, an denen das Alkoholkonsumverbot und die Maskenpflicht galten, wird heute aufgehoben.

Die aktuell geltenden Regeln der am Montag in Kraft getretenen Sechsten Verordnung zur Anpassung der CoSchuV  im Überblick:

Im Freien:
- 10.000 Teilnehmer/Zuschauer
- ab dem 250. Platz max. 50 Prozent Auslastung
- 2G über 10 Teilnehmer/Zuschauer
- 2G Plus über 250 Teilnehmer/Zuschauer

In Innenräumen:
- 4.000 Teilnehmer/Zuschauer
- ab dem 250. Platz max. 30 Prozent Auslastung
- 2GPlus über 10 Teilnehmer/Zuschauer

Pressekontakt: Victor Deutsch