Meldungsdatum: 14.03.2022
„Wir möchten daher alle Einrichtungen bitten, dem Gesundheitsamt Region Kassel vorab keine Meldungen zuzusenden. Das hessische Sozialministerium hat entschieden, dass ungeimpftes Personal über eine hessenweit gültige digitale Meldeplattform an die Gesundheitsämter gemeldet werden sollen. Laut dem Ministerium soll diese Softwarelösung ab dem 16. März zur Verfügung stehen“, erläutert Bürgermeisterin Ilona Friedrich.
Sobald das hessische Sozialministerium die Plattform online stellt, ist sie für die Einrichtungen auch unter https://www.kassel.de/impfpflicht abrufbar. Auch Meldungen, die bereits beim Gesundheitsamt Region Kassel eingegangen sind, müssen von den jeweiligen Einrichtungen in diese Software erfasst werden. Andernfalls gelten die Angaben zu den jeweiligen Mitarbeitenden als nicht übermittelt. Auch eine Meldung, dass das Personal vollständig geimpft ist, wird über das Portal möglich sein.
Hintergrund:
Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen alle Beschäftigten ihrem Arbeitgeber bis zum Dienstag, 15. März, einen Nachweis über eine vollständige COVID-19-Schutzimpfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, wenn sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, vorlegen. Liegt der Nachweis nicht bis zum 15. März vor oder bestehen Zweifel an der Echtheit, sind die Leiter der Einrichtungen, auch Ärzte und Psychotherapeuten, verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen.
Pressekontakt: Simone Scharnke
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