Meldungsdatum: 20.06.2022

Coronaregelungen in NRW um eine Woche verlängert

Bis 30. Juni gelten Coronaschutzverordnung und Test- und Quarantäneverordnung ohne wesentliche Änderungen im Kreis Viersen weiter

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium (MAGS) hat die Coronaschutzverordnung zunächst um eine Woche verlängert. Damit gelten auch für den Kreis Viersen die Regelungen ohne wesentliche Änderungen weiter. Grund für die Verlängerung der Verordnung ist, dass verschiedene Regelungen in den Landesverordnungen auf den derzeit möglichen Bürgertestungen und den Einrichtungstestungen beruhen. Die Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums für diese Testungen läuft am 30. Juni 2022 aus. Darüberhinausgehende Regelungen des Bundes sind dem Landesministerium bislang nicht bekannt.

Bis zum 30. Juni 2022 gelten im Kreis Viersen weiterhin folgende Regelungen:

Auch die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben unverändert. Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten. Hierfür ist in Nordrhein-Westfalen und somit auch im Kreis Viersen ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert von > 30) erforderlich. Ein Coronaselbsttest ist nicht ausreichend.