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Presseinformation

14. September 2022
Kreisstraßenbauamt rät: Bäume regelmäßig kontrollieren
Erhebliche Gefahren für Verkehrsteilnehmende

Kreis Steinfurt. Von umstürzenden Bäumen und herabfallenden Ästen im Umfeld von Straßen und Wegen gehen erhebliche Gefahren für Verkehrsteilnehmende aus. Die Pflicht, ihren vorhandenen Baum- und Gehölzbestand entlang von Straßen sowie Geh- und Radwegen in einem gefahrlosen Zustand zu halten, tragen die jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Waldbesitzende. Darauf weist jetzt das Straßenbauamt des Kreises Steinfurt hin.

 

Eine Hauptgefahr stellen abgestorbene Äste (insbesondere in Baumkronen) und kranke oder bereits teilweise abgestorbene Bäume dar. Grundstückseigentümer/innen und Waldbesitzende müssen darum ihre Bäume, die im Grenz- oder sogenannten Fallbereich entlang öffentlicher Straßen und Wege, die Verkehrsteilnehmer gefährden oder beeinträchtigen können, und auch deren Baumumfeld in regelmäßigen Abständen insbesondere kontrollieren auf:

 

 

Dies sollte im Regelfall zweimal jährlich (bei Laubbäumen einmal in belaubtem und einmal in unbelaubtem Zustand) durch eine äußere Sichtprüfung bezogen auf die Gesundheit und Standsicherheit des Baumes erfolgen. Bei vorgeschädigten, sehr alten oder wegen ihrer Art anfälligen Bäumen und an risikoreichen Standorten empfiehlt es sich, häufiger zu kontrollieren. Insbesondere nach Stürmen müssen Bäume auf mögliche Gefahren durch Windbruch, Umsturz und Herabfallen von Ästen überprüft werden.

 

Die rein visuelle Kontrolle genügt, wenn keine der genannten Schadenssymptome erkannt werden. Ergeben sich Anzeichen, die auf eine Gefahr (als Gefahrenquelle gelten bereits abgestorbene Äste ab drei cm Durchmesser) hinweisen, muss eine eingehende und detaillierte Untersuchung erfolgen. Erkannte Gefahren sind zu beseitigen.




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Kreis Steinfurt | Der Landrat

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