Meldungsdatum: 26.05.2023

Erweiterung des Angebots für bargeldloses Parken mit dem Handy

Die Stadt Kassel ändert zum 1. Juni 2023 die technischen und vertraglichen Grundlagen für das Bezahlen von Parkscheinen in den Parkgebührenzonen mit Smartphone („Handyparken“). Die bisherigen Nutzerinnen und Nutzer des Angebots werden gebeten, sich mit den geänderten Modalitäten vertraut zu machen. Wer das digitale Angebot bis jetzt noch nicht nutzte, kann sich bei den Anbietern informieren, ob ein Umstieg auf das bargeldlose Bezahlen der Parkgebühren nunmehr vielleicht doch in Frage kommt.

Seit knapp zehn Jahren ist es in Kassel möglich, die Parkscheine für die öffentlich bewirtschafteten Parkplätze in den Parkgebührenzonen per App oder per SMS zu bezahlen. Das bisherige System basierte auf einer Einzelanbieter-Lösung mit „PayByPhone“. Das Angebot wurde bereits bisher gut genutzt. Wurden 2016 etwa acht Prozent aller Parktickets per Handy gelöst, so waren es im Jahr 2022 bereits 27 Prozent. Anlass der Umstellung ist das planmäßige Vertragsende und ein erneutes Vergabeverfahren.

Ab dem 1. Juni 2023 wechselt die Stadt Kassel beim Handyparken nun technisch und organisatorisch auf ein sogenanntes „Plattform-Modell“. Die Plattform wird von „smartparking“, einer Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung (www.smartparking.de), betrieben. Ziel der Umstellung ist die Öffnung der Bezahlfunktion beim Parken für eine unbestimmte Menge weiterer Anbieter. Die Plattform stellt eine diskriminierungsfreie Möglichkeit dar, eigene Apps mit der Parkraumbewirtschaftung in Kassel zu verknüpfen. So wird es möglich, dass beliebige Fahrzeughersteller oder App-Anbieter die Handyparken-Funktion für Kassel ohne größere technische und vertragliche Hürden bei sich integrieren können. Es wird so außerdem einfacher, digitale Lösungen für bestimmte Ausnahmeparkberechtigungen zu implementieren. Den ersten Schritt in diese Richtung geht die Stadt Kassel bei der Digitalisierung der sogenannten Handwerkerblöcke ab dem zweiten Halbjahr 2023. Auch die künftige Verknüpfung von Parkgebühren mit anderen digitalen Tickets (z.B. ÖPNV oder Eintrittskarten) rückt so in greifbare Nähe.

Für Nutzerinnen und Nutzer ergibt sich die Möglichkeit, beim Bezahlen zwischen mehreren Anbietern zu wählen. Beim Start im Juni mit dabei sind:

Die Stadt Kassel bittet darum, dass spezielle Fragen zu den jeweiligen Angeboten und Funktionen der Apps wie bisher auch direkt an den konkreten Anbieter gerichtet werden.

So läuft die Umstellung Anfang Juni 2023

An den Kasseler Parkscheinautomaten werden Anfang Juni dieses Jahres mittels Aufklebern Informationen zu den neuen Dienstleistern und deren Anleitungen für das Handyparken angebracht. Dort finden sich dann auch die entsprechenden Links zur Homepage des jeweiligen Anbieters.

Nutzerinnen und Nutzer der bisherigen Lösung von PayByPhone sollten in den kommenden Tagen auf Nachrichten über geänderte Funktionen und Geschäftsbedingungen ihres Anbieters achten (zum Beispiel ändert sich die Bezeichnung der Parkzonen zu dem genannten Zeitpunkt).

In der Phase der Umstellung kann es ggf. zu Einschränkungen bei der Nutzung des Handyparkens kommen. Es empfiehlt sich, in der Übergangszeit, die einige Tage in Anspruch nehmen kann, wie sonst auch etwas Kleingeld für den Parkscheinautomaten in der Nähe dabei zu haben: Die Pflicht zur Entrichtung der Parkgebühr besteht auch dann, wenn das Handyparken temporär nicht verfügbar ist. 

Unterschiede zwischen den Anbietern

Den Parkvorgang starten Nutzerinnen und Nutzer bequem per App, Anruf oder SMS. Es muss jedoch beachtet werden, dass nicht jeder Anbieter alle Kanäle bedient. Insbesondere bei der Verfügbarkeit der Buchung via Anruf oder SMS unterscheiden sich die Anbieter.

Die Parkzeit kann nach Bedarf gestoppt oder verlängert werden. So entfallen Überzahlung und auch Verwarngelder wegen abgelaufener Tickets. Für diesen Komfort addieren die Anbieter unterschiedliche Zuschläge auf die städtische Parkgebühr. Die Konditionen für die Nutzung des jeweiligen Angebots können den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter auf deren Homepage entnommen werden.

Verkehrsüberwachung funktioniert wie bisher

Ob ein in der Parkgebührenzone abgestelltes Auto über einen gültigen digitalen Parkschein verfügt, erkennen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamts wie bisher auch am Kfz-Kennzeichen, das sie mit einem zentralen Online-System abgleichen. Das funktioniert für alle an die Plattform angeschlossenen Anbieter.

Die geltende Höchstparkdauer ergibt sich aus der Beschilderung vor Ort und ist wie bisher auch beim Handyparken unbedingt zu beachten. 

Über smartparking

smartparking - die Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung - gibt es seit Herbst 2015. Geschäftsführer ist der ehemalige Hamburger Erste Bürgermeister Ole von Beust. Zu den Gründungsmitgliedern gehören die Anbieter EasyPark, ParkNow und Mobile City. smartparking unterstützt Städte und Gemeinden bei der Einführung von effizienten und bürgernahen Lösungen für das bargeldlose Bezahlen von Parkgebühren. Auf der wettbewerbsübergreifenden Plattform finden sich eine Vielzahl der in Deutschland zertifizierten Anbieter. Autofahrer können sich für den Dienst entscheiden, der ihnen persönlich zusagt. Die über 300 smartparking-Städte gibt es hier im Überblick: https://smartparking.de/fuer-verbraucher .

Ole von Beust, Geschäftsführer von smartparking: „Unsere Plattformlösung ist offen für alle Handyparken-Anbieter auf dem deutschen Markt. Damit lässt sie Autofahrern die Freiheit, sich für die Technik zu entscheiden, die ihnen am meisten zusagt.“

Pressekontakt: Victor Deutsch