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Eigentlich sollten die Arbeiten schon diese Woche erfolgen, allerdings konnten die Vorbereitungen u.a. aufgrund anderer Aufgaben nach dem Unwetter letzte Woche noch nicht abgeschlossen werden. Die markierten Flächen befinden sich in Innenstadtnähe und sind so positioniert, dass E-Scooter abgestellt werden können, bevor die Fußgängerzone befahren wird. So soll ein sicheres Abstellen der Elektrokleinstfahrzeuge ermöglicht werden, ohne Barrieren für Fuß- oder Radverkehr durch unachtsam aufgestellte Roller.
Die Abstellflächen innerhalb des Innenstadtrings (umfasst von den Straßen Steinweg, Frankfurter Straße, Fünffensterstraße, Ständeplatz, Scheidemannplatz, Rudolf-Schwander-Straße, Lutherstraße und Kurt-Schumacher-Straße) sind sowohl von den Nutzenden als auch den Betreibenden zum Abstellen der E-Scooter zu verwenden. Die Innenstadt mit ihrer Fußgängerzone und ihrer Vielzahl an Einkaufs- und Verweilmöglichkeiten ist geprägt durch einen hohen Nutzungsanspruch des Fuß- und Radverkehrs. E-Scooter außerhalb der Flächen werden als künftig grundsätzlich Behinderung betrachtet und können mit Hilfe von Ersatzvornahmen kostenpflichtig umgestellt werden.
„Mit der Markierung von verpflichtenden Abstellflächen innerhalb des Innenstadtrings machen wir einen wichtigen Schritt für mehr Verkehrssicherheit“, so Stadtbaurat Christof Nolda. „Die Integration der Abstellflächen gibt uns die Möglichkeit, den öffentlichen Raum zu ordnen und für mehr Sicherheit zu sorgen.“
Pressekontakt: Michael Schwab
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