Meldungsdatum: 04.12.2023
Die Regelbedarfssätze im SGB-II- und SGB-XII-Bereich werden zum 1. Januar 2024 erhöht: Sie dienen dazu, den Lebensunterhalt zu sichern. Das gilt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende („Bürgergeld“), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und für die Hilfe zum Lebensunterhalt („Sozialhilfe“). Darüber hinaus werden wie schon bisher für die Mehrheit der Betroffenen auch Leistungen für Unterkunft und Heizung bewilligt. Die höheren Beträge werden für die Leistungsberechtigten dann ab dem 1. Januar 2024 automatisch bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt. Grundlage für die Erhöhung ist eine Gesetzesänderung, die zum neuen Jahr in Kraft tritt.
Die Erhöhung erfolgt aufgrund der durchschnittlichen Entwicklung der Preise und der Nettolöhne. Zudem spiegelt sie neuerdings die zu erwartende regelbedarfsrelevante Preisentwicklung zeitnaher und damit wirksamer wieder.
Die neuen Regelbedarfssätze im Überblick:
Für Rückfragen zu dem Thema stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den „Jobcentern“ und den Sozialämtern bei den Städten und Gemeinden sowie beim Kreis Borken zur Verfügung.
Pressekontakt: Leonie Dreier 02861 / 681-2427
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