Meldungsdatum: 16.01.2024
Wenn die Saatkrähen demnächst mit dem Nestbau beginnen, wird der Kommunalbetrieb in einem weiteren Schritt die Fragmente der neuen Nester aus den Bäumen holen. Diese Arbeiten sind von der Unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Soest genehmigt worden.
Den Vergrämungsmaßnahmen sind durch die Untere Naturschutzbehörde allerdings enge Grenzen gesetzt. So ist das Entfernen der Nester nur erlaubt, so lange die Krähen noch keine Eier ins Nest gelegt haben. Außerdem darf die Stadt Soest die Vergrämung nur an Standorten durchführen, an denen die Kolonien durch den Krähenkot besondere hygienische Probleme verursachen, unter anderem auf Schulhöfen oder vor Gastronomiebetrieben. Als zeitliches Limit hat der Kreis Soest in seiner Genehmigung für dieses Jahr den 31. März 2024 ausgesprochen. Grund für diese Einschränkungen ist der Status der Saatrkähe als geschützte Tierart.
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