Meldungsdatum: 05.02.2024
Die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamts spürten die nicht verkaufsfähigen Waren teils in Verstecken auf. Bei den Artikeln handelte es sich überwiegend um Tabakerzeugnisse.
Wegen Verstößen gegen das Tabakerzeugnisgesetz, die Verpackungsverordnung und die Nährwertkennzeichnungsverordnung kommen auf die Verantwortlichen nun Ordnungswidrigkeitenverfahren zu. Die Betreiber der beiden in der City gelegenen Läden - ein Shisha-Shop und ein Discount-Vertrieb von Raucherartikeln - waren damit einverstanden, dass die sichergestellten Produkte vernichtet werden.
Stadt Dortmund
Fachbereich Marketing + Kommunikation
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