Meldungsdatum: 23.02.2024
Denn eine Überprüfung hat ergeben, dass die Geländer am Bachlauf teilweise nicht mehr den aktuell vorgeschriebenen Mindesthöhen für den Radverkehr entsprechen. Das Aufstellen der Schilder ist eine pragmatische Übergangslösung, bis die Geländer den aktuellen Ansprüchen angepasst sind. Die Vorbereitungen dazu laufen.
Die Vorgaben für Radwege an Brückenbauwerken verlangen zurzeit eine Mindesthöhe für Geländer von 1,30 Metern. Dadurch sollen Stürze vom Fahrradsattel über das Geländer in die Tiefe verhindert werden. Für reine Fußwege genügen niedrigere Absturzsicherungen. Die Geländer am Soestbach erreichen an einigen Stellen die für Radverkehr geforderte Höhe aus unterschiedlichen Gründen nicht. Sie sind zwischen 0,90 und 1,10 Metern hoch, beispielsweise am Kützelbach, weil das Gitter dort schon vor vielen Jahrzehnten errichtet wurde, und an anderen Abschnitten wie dem Luise-Meier-Weg führt ein Fußweg am Bach entlang, der bisher von Radfahrern mitbenutzt wird.
Die Stadt Soest wird nun mit Hilfe der Hinweisschilder Klarheit schaffen. An folgenden Abschnitten darf das Fahrrad bis zu der bereits auf den Weg gebrachten Erhöhung der Geländer nur noch im Gehen geschoben, aber nicht mehr gefahren werden:
Die Geländer entlang des Soestbachs entsprechen an einigen Stellen nicht mehr den vorgeschriebenen Höhen und müssen getauscht werden. Mit Warnschildern schafft der Kommunalbetrieb eine pragmatische Übergangslösung, bis die Geländer den aktuellen Ansprüchen angepasst sind.
Die Geländer entlang des Soestbachs entsprechen an einigen Stellen nicht mehr den vorgeschriebenen Höhen und müssen getauscht werden. Mit Warnschildern schafft der Kommunalbetrieb eine pragmatische Übergangslösung, bis die Geländer den aktuellen Ansprüchen angepasst sind.
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