Meldungsdatum: 27.03.2024

Landschaftsplan „Grenzwald/Schwalm“ tritt am 28.03.2024 in Kraft

Drei neue Naturschutzgebiete im Kreis Viersen ausgewiesen

Das Verfahren zur Aufstellung des Landschaftsplans „Grenzwald/Schwalm“ ist abgeschlossen. Der Landschaftsplan tritt am 28.03.2024 in Kraft. Das Plangebiet erstreckt sich über die Gemeindegebiete Brüggen und Niederkrüchten, das überwiegende Gebiet der Gemeinde Schwalmtal sowie das westliche Teilgebiet der Stadt Nettetal. Erstmalig wird mit dem Landschaftsplan „Grenzwald/Schwalm“ auch der ehemalige Flugplatz in Elmpt in die Landschaftsplanung einbezogen.

Der Geltungsbereich des Landschaftsplans „Grenzwald/Schwalm“ erstreckt sich auf den baurechtlichen Außenbereich. Über den Landschaftsplan werden nicht nur Ziele und Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgelegt, sondern auch Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt. Der Kreis Viersen verfügt bereits seit 1999 über eine flächendeckende Landschaftsplanung. Mit dem Landschaftsplan „Grenzwald/Schwalm“ wurde nun die bestehende Landschaftsplanung für das westliche Kreisgebiet überarbeitet. Die drei bislang geltenden Landschaftspläne Nr. 1, Nr. 3 und Nr. 4N werden zu einem Planwerk zusammengeführt und bestehende Regelungen vereinheitlicht. Zudem werden weitere schutzwürdige Bereiche zum Erhalt der Biodiversität und zur Sicherung des Biotopverbundes unter Schutz gestellt.

Neben überwiegend kleinräumigen Erweiterungen der bestehenden Schutzgebiete, werden mit dem Landschaftsplan „Grenzwald/Schwalm“ drei neue Naturschutzgebiete ausgewiesen:

Bei Landschaftsschutzgebieten betrifft die größte Erweiterung das Gelände des ehemaligen Flughafens Elmpt. Hier wird das Landschaftsschutzgebiet „Grenzwald Elmpt“ auf das Rollfeld des ehemaligen Flughafens ausgeweitet.               

Neu eingeführt wird mit dem Landschaftsplan „Grenzwald/Schwalm“ ein typisierter Schutzansatz für geschützte Landschaftsbestandteile. So werden innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans „Grenzwald/Schwalm“ beispielsweise alle Einzelbäume mit einem Stammumfang von 100 cm als geschützter Landschaftsbestandteil geschützt. Die Schutzobjektskategorie unterliegt somit einer Dynamik. Ein „Hineinwachsen“ der das Landschaftsbild prägenden, als Lebensstätten bedeutsamen Strukturen in den Schutzstatus eines geschützten Landschaftsbestandteils ist möglich.

Über das gesamte Verfahren hinweg wurden die Bürgerinnen und Bürger, die Träger öffentlicher Belange und die Politik an der Aufstellung des Planwerks beteiligt. Eine Projektgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der politischen Gremien des Kreises und Mitgliedern des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde, begleitete den gesamten Aufstellungsprozess. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und der öffentlichen Auslegung hatten Träger öffentlicher Belange sowie Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken vorzubringen, die – soweit möglich – berücksichtigt wurden und in die Planung miteinflossen. Im Zeitraum der offiziellen Beteiligungsschritte wurden zudem Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger sowie speziell für die Landwirtschaft durchgeführt.

Der Kreistag des Kreises Viersen hat am 15.06.2023 in Verbindung mit dem Beschluss vom 07.12.2023 den Landschaftsplan „Grenzwald/Schwalm“ als Satzung beschlossen. Anschließend an den Satzungsbeschluss wurde der Landschaftsplan der Bezirksregierung Düsseldorf als höhere Naturschutzbehörde angezeigt. Die erfolgte Durchführung des Anzeigeverfahrens wird im Amtsblatt des Kreises Viersen am 28.03.2024 ortsüblich bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Landschaftsplan „Grenzwald/Schwalm“ in Kraft.

Der Landschaftsplan „Grenzwald/Schwalm“, bestehend aus den textlichen Darstellungen und Fest-setzungen mit Erläuterungen, der Begründung mit Umweltbericht sowie der Entwicklungskarte, der Festsetzungskarte, der Maßnahmenraumkarte und der Karte nachrichtliche Darstellungen, jeweils bestehend aus zwei Teilkarten (Nord und Süd), kann im Amt für Bauen, Landschaft und Planung des Kreises Viersen, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen, während der Servicezeiten (montags bis freitags 08:00 – 17:00 Uhr) eingesehen werden. Um vorherige Terminabsprache wird gebeten (Ansprechpartnerin: Sarah Verena Kühn, Tel.: 02162/39-1750).

Zudem steht der Landschaftsplan ab dem 28.03.2024 auch auf der Internetseite des Kreises Viersen zur Einsicht bereit: https://www.kreis-viersen.de/landkreis/landschaftsplan-grenzwaldschwalm