Meldungsdatum: 16.04.2024

Kreisstadt Unna appelliert an Hundebesitzer*innen: Leinenpflicht im Kurpark und im Bornekamp

Um brütende Vogel und allgemein die Tiere im Kurpark Königsborn und im Bornekamp zu schützen, gilt in diesen Naherholungsgebieten der Kreisstadt Unna eine Leinenpflicht für Hunde. Leider kommt es immer wieder vor, dass nicht angeleinte Hunde die Tiere gefährden. Die Kreisstadt Unna appelliert daher an alle Hundebesitzer*innen, ihre Hunde im Kurpark Königsborn und im Bornekamp nur an der Leine laufen zu lassen.

Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung kontrolliert der Ordnungsdienst die Einhaltung der Leinenpflicht in den nächsten Wochen verstärkt.

In Unna steht allen Hundehalter*innen eine ca. 4.000 m² große und eingezäunte Freilaufzone (Hundewiese) im Bornekamp (im Bereich des Regenrückhaltebeckens, kurz vor der BAB-Brücke) zur Verfügung. Hier können die Hunde freilaufen.