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Meldungsdatum: 07.05.2024

Weiterbetrieb der Ü20-Photovoltaik-Anlagen

Solarenergie-Förderverein Deutschland bietet am Dienstag, 14. Mai 2024, einen Online-Vortrag an

Vor mehr als zwei Jahrzehnten wurden die ersten Photovoltaik (PV)-Anlagen im Kreis Borken erbaut. Nun laufen diese nach rund 20 Jahren Betrieb aus der Einspeisevergütung aus. Plötzlich ist das Einspeisen eine weniger attraktivere Möglichkeit, den erzeugten Strom zu verwerten. Anlagebetreiberinnen und -betreiber stellen sich daher jetzt folgende Fragen: Wohin mit der Energie? Aufrüsten mit neuster Technik, also „Repowering“, den Strom selbst verbrauchen oder doch einfach weiterlaufen lassen? Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) e.V. hat sich intensiv mit den Möglichkeiten für den Weiterbetrieb dieser Ü20-PV-Anlagen befasst und zeigt nun in einem Online-Vortrag am Dienstag, 14. Mai 2024, Alternativen und Erfahrungswerte auf. Beginn ist um 18 Uhr. Interessierte können sich unter https://www.sfv.de/aktuelles/termine für den Termin anmelden. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Veranstaltung ist Teil der „Solartage im Kreis Borken“ und ein Gemeinschaftsprojekt des Kreises Borken, des Netzwerks der kommunalen Klimaschutzbeauftragten und des SFV.

Des Weiteren hat der Borkener Kreistag im März das Förderprogramm für PV-Altanlagen bekräftigt und ausgeweitet. Um Photovoltaik-Pionieren im Westmünsterland einen Anreiz zu bieten, ihre künftig aus der Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Förderung herausfallenden PV-Anlagen mit erhöhter Eigenverbrauchsquote weiter zu betreiben, fördert der Kreis Borken seit Mitte 2022 die Installation von stationären Batteriespeichern für ältere PV-Anlagen. Im Rahmen der Fortsetzung des Förderprogramms erfolgt nun eine Ausweitung in Form einer Fördermöglichkeit für den Umbau der elektrischen Hausinfrastruktur beim Weiterbetrieb älterer PV-Anlagen mit Eigenverbrauch. Eine Anpassung der elektrischen Hausinstallation im Zuge der Umstellung älterer PV-Anlagen auf Eigenbetrieb ist gemäß geltender Richtlinien zur Elektroinstallation oft zwingend erforderlich und muss auch gemäß der jeweiligen Vorgaben des lokalen Netzbetreibers erfolgen. Der Zuschuss für die elektrische Infrastruktur kann auch ohne den Einbau eines stationären Batteriespeichers beantragt werden, sodass den Betreibenden je nach individueller Situation im Sinne eines passgenauen Weiterbetriebs ihrer PV-Altanlage Unterstützung zukommt.

Ein Antrag auf Förderung kann gestellt werden, wenn die Anlage im Jahr 2005 installiert wurde (Inbetriebnahme vor 1. Januar 2006). Für stationäre Batteriespeicher mit einer Bruttospeicherkapazität von mindestens zwei Kilowattstunden (kWh) kann ein Zuschuss in Höhe von 500 Euro beantragt werden. Bei der Installation eines Speichers mit zehn oder mehr kWh Bruttospeicherkapazität sogar eine Zuwendung von 1.000 Euro. Für die Anpassung der elektrischen Infrastruktur (insb. Umbau Hauptverteilung, neuer Zählerschrank) werden 20% der förderungswürdigen Gesamtkosten bis zu einer Maximalsumme von 1.000 Euro gefördert. Anträge können seit Montag, 6. Mai 2024, online beim Kreis Borken (www.kreis-borken.de/speicherfoerderung) eingereicht werden.

Bei Fragen ist Niklas Hackling, Mitarbeiter der Stabsstelle, Abteilung Klimaschutz und Klimafolgenanpassung des Kreises Borken, per E-Mail an n.hackling@kreis-borken.de erreichbar. Informationen zu weiteren Veranstaltungen der Solartage, rund um das Thema Photovoltaik, sind unter www.kreis-borken.de/solartage zu finden.

Pressekontakt: 02861/681-2429


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Ein Online-Vortrag über Weiterbetrieb von Ü20-Photovoltaik-Anlagen wird im Rahmen der "Solartage im Kreis Borken" angeboten. Hinweis: Das Foto darf nur im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.

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Ein Online-Vortrag über Weiterbetrieb von Ü20-Photovoltaik-Anlagen wird im Rahmen der