Meldungsdatum: 04.06.2024

Für die Nutzung von „Rathaus-Online“ ist ab sofort eine BundID notwendig

Das Bürgerportal „Rathaus online“ der Stadt Soest bietet den Bürgerinnen und Bürgern bereits eine große Palette von Dienstleistungen an, die digital abgerufen oder beantragt werden können. Für die Benutzung ergibt sich aber eine wichtige Änderung: Ab sofort ist eine Anmeldung im „Rathaus Online“ nur noch mit einer BundID möglich.

Die Benutzung über einen Account des Servicekonto.NRW entfällt ersatzlos. Hintergrund ist eine Maßnahme des Landes Nordrhein-Westfalen. NRW hat Anfang Juni wie andere Bundesländer auf die zentrale Identifikationslösung des Bundes, die BundID, umgestellt. Der Vorteil dieser Lösung ist, dass sich Bürgerinnen und Bürger mittelfristig mit nur einem Zugang, nämlich der BundID, bei allen Behörden in Deutschland online ausweisen können werden.

Die BundID ist über zwei Wege zu bekommen: Entweder per selbst vergebenem Nutzernamen und  Passwort, oder mit Hilfe der Online-Funktion des Personalausweises. Beide Varianten sind online unter https://id.bund.de/de zu finden.

„Wir empfehlen die 2. Variante mit der Online-ID des Personalausweises“, erklärt Kira Sojka, Arbeitsgruppenleiterin „Organisation‘“ bei der Stadt Soest, „weil auf diesem Weg sensible Daten besser geschützt sind.“ Für diese empfohlene Varinate benötigen Bürgerinne und Bürger den Personalausweis mit Online-Funktion, ein Smartphone mit der sogenannten NFC-Funktion, was alle gängigen Geräte bieten, sowie die Ausweis-App des Bundes und die 6-stellige PIN für die Online-Funktion des Personalausweises.  


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2024 0603 Bürgerportal Rathaus Online Screen

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2024 0603 Bürgerportal Rathaus Online Screen

Auch für digitale Dienstleistungen der Stadt Soest benötigen Bürgerinnen und Bürger wegen einer Maßnahme des Landes NRW nun eine BundID.