Meldungsdatum: 28.06.2024

Bürgerbeteiligung für Bauleitplanung an der Clevischen Straße und neuen Sportplatz

Die Bürgerbeteiligung der Stadt Soest für den Sportplatzneubau im Soester Norden sowie für die Wohnbebauung an der Clevischen Straße auf dem Gelände des ehemaligen Kerstin-Großhandels beginnt am beginnt am Montag, 1. Juli 2024. Bürgerinnen und Bürger können sich auf unterschiedlichen Wegen über diese Bauleitverfahren informieren und sich dazu äußern.

Im Falle des Sportplatzbaus geht es um die 203. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Soest und den Bebauungsplan Nr. 200 "Sportplatz Soester Norden". Sie sollen den Bau einer Sportplatzanlage als Ersatz für die wegfallende Sportfläche an der Werkstraße in der Nähe des Bahnhofs ermöglichen. Bürgerinnen und Bürger können die Vorentwürfe der FNP-Änderung und des Bebauungsplanes mit Begründungen und Gutachten vom 1. Juli  bis einschließlich 22. Juli 2024 im Internet unter www.mitdenken-soest.de einsehen. Außerdem liegen die Unterlagen im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) während der Dienststunden aus. Sowohl online als auch per E-Mail oder schriftlich können die Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Anmerkungen zu den Vorhaben abgeben. 

Der Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 "Clevische Straße" ist ebenfalls ab 1. Juli einsehbar, hier läuft die Bürgerbeteilgiung aber bis einschließlich 9. August 2024. Zu finden sind die Unterlagen online auf www.mitdenken-soest.de und im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) während der Dienststunden. Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes können während der Auslegungsfrist insbesondere schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift vorgebracht werden. 


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2024 0628 B-Plan Clevische Straße

©  Stadt Soest
2024 0628 B-Plan Clevische Straße

Dieser Kartenausschnitt zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 69 "Clevische Straße".