Meldungsdatum: 21.08.2024

Finanzhilfen nach Elementarschäden-Richtlinie: Unwettergeschädigte im Kreis Kassel können Anträge stellen

Landkreis Kassel. Zur Milderung außergewöhnlicher Notlagen nach dem schweren Unwetter am 2. und 4. August in Trendelburg, Wesertal, Bad Karlshafen, Hofgeismar und Reinhardshagen hat der Landkreis Kassel eine Finanzhilfe nach Elementarschäden-Richtlinie beantragt. „Das Land Hessen hat die Finanzhilfeaktion eingeleitet, somit können Geschädigte bis zum 22. September 2024 einen Antrag stellen“, teilt Landrat Andreas Siebert mit.

Die Finanzhilfe kann zur Behebung von Schäden an Gebäuden und Hausrat von Privatpersonen sowie an gewerblichen Betrieben gewährt werden, wenn durch das Schadensereignis unverschuldet eine Notlage entstanden ist, die die Betroffenen aus eigener Kraft in absehbarer Zeit nicht beseitigen können. Berücksichtigt werden Schäden ab 5.000 Euro.

Für Schäden an landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben können ebenfalls Finanzhilfen beantragt werden, die dem Landkreis Kassel aus dem Hilfsprogramm des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen und die entsprechenden Anträge können Geschädigte auf der Internetseite www.landkreiskassel.de/finanzhilfe-hochwasser herunterladen. Das Servicetelefon ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 15 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr besetzt. Gewerbetreibende und Privatpersonen: Tel. 0561/1003-1800; Landwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe: Tel. 0561/1003-1850. Schriftliche Anfragen zur Finanzhilfeaktion richten Geschädigte an finanzhilfe@landkreiskassel.de bzw. finanzhilfe-agrar@landkreiskassel.de.

Anträge sind ausschließlich in Papierform und unterschrieben einzureichen an:

Landkreis Kassel

Der Kreisausschuss

„Finanzhilfeaktion“

Wilhelmshöher Allee 19−21

34117 Kassel

Per E-Mail eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Pressekontakt: L. Scharpen