Meldungsdatum: 19.12.2024
Nach der gescheiterten Vertrauensfrage im Bundestag am 16. Dezember muss der Bundespräsident den Bundestag zwar zunächst noch formell auflösen und ein Datum für die Bundestagswahl festlegen. Dafür ist aber bereits der 23. Februar 2025 auserkoren. Für den Fall, dass es dabei bleibt, haben Parteien bis zum 7. Januar 2025 Zeit, ihre Teilnahme bei der Bundeswahlleiterin anzuzeigen. Anschließend werden bei den Kommunen die Wählerverzeichnisse aufgebaut. Für die Stadt Soest wird dies die KDVZ Frechen ausführen.
Hilmar Seeger, Leiter des Wahlamtes der Stadt Soest, rechnet damit, dass die Wahlbenachrichtigungen erst ab 24. Januar 2025 durch die KDVZ Frechen versendert werden. Ebenfalls Ende Januar wird der Druck der Stimmzettel starten, weil die auf Bundesebene beschließenden Wahlgremien erst am 30. Januar 2025 tagen werden.
Im Zeitraum 3. bis 7. Februar 2025 wird das Wahlamt in Soest die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis anbieten. Auch das Briefwahlbüro der Stadt wird erst am 3. Februar 2025 im Blauen Saal des Rathauses öffnen. "Der Zeitraum, um dort Wahlunteralgen abzuholen oder auch vor Ort seine Stimme per Briefwahl abzugeben, wird also im Vergleich zu einer 'normalen' Bundestagswahl kürzer sein", blickt der Wahlamtsleiter voraus. Er verweist zudem auf den Aufruf der Landeswahlleiterin, das die Wählerinnen und Wähler möglichst vor Ort in den Wahllokalen wählen.
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