Meldungsdatum: 19.12.2024

Klarstellung zum Prüfauftrag für die Bädervarianten in Unna-Massen

Der im Bericht der Online-Ausgabe des Hellweger Anzeigers vom 17. Dezember 2024 durch die SPD-Fraktion geäußerte Vorwurf, die Kombination eines einfachen Lehrschwimmbeckens und eines Außenbeckens fehle in der kürzlich vorgestellten Variantendarstellung eines Badbetriebs auf dem Gelände des ehemaligen Freizeitbades in Massen, obwohl dies die Kombination sei, für die der Rat einen entsprechenden Prüfauftrag ausgesprochen habe, ist falsch.

Fakt ist, dass der Rat der Kreisstadt Unna in seiner Sitzung am 15. Juni 2023 den folgenden Beschluss im Wortlaut gefasst hat: „Der Rat der Kreisstadt Unna beauftragt die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Unna GmbH und die Verwaltung der Stadt Unna zur gemeinsamen Erstellung eines favorisierten Gesamtkonzeptes zum Bau und Betrieb eines Schwimmbads auf dem Gelände des ehemaligen Freizeitbades in Unna-Massen unter externer Begleitung.“ Der Beschluss wurde mit diesem Wortlaut einstimmig mit 43 Ja-Stimmen beschlossen. Die Prüfung bestimmter Varianten hatte der Rat nicht vorgegeben. Auch in der vorhergehenden Beratung wurde lediglich der Wunsch nach der Prüfung einer Außenfläche geäußert, was auch erfolgt ist.

Zuvor hatte mit Antrag vom 1. Juni 2022 die SPD-Fraktion einen Prüfauftrag mit folgendem Wortlaut formuliert: „Der Rat der Kreisstadt Unna möge die Verwaltung beauftragen, den Neubau des Hellwegschwimmbades auf dem ehemaligen Freizeitbadgelände in Massen zu prüfen und dabei auch die Anlage eines Freibades mit Sportbecken, Kinderbereich und Liegewiesen einzubeziehen.“ Dieser Antrag, der ausdrücklich ein Sportbecken geprüft sehen wollte, wurde durch die antragstellende Fraktion in Hinblick auf das zu dieser Zeit bereits laufende Bebauungsplanverfahren zurückgezogen.

Auch im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren für das ehemalige Freizeitbadgelände in Massen wurde keine konkrete Variante vorgegeben. Nach längerer Aussprache wurde sich in der Ratssitzung am 23. Juni 2022 auf die folgende Beschlussformulierung geeinigt: „Die Verwaltung wird beauftragt, bei dem begonnenen Bebauungsplanverfahren für die KiTa das Lehrschwimmbecken planerisch mit zu berücksichtigen.“ Auch dieser Beschluss wurde mit 32 Ja-Stimmen einstimmig gefasst. Der Bebauungsplan ist inzwischen in Kraft getreten und sieht eine Fläche vor, die den Bau eines Lehrschwimmbeckens mit Außenfläche ermöglicht.

Sollten von der Politik weitere Varianten gewünscht sein, wird die Stadtverwaltung diese selbstverständlich im neuen Jahr prüfen lassen.

Die Details der Diskussionen beider Sitzungen sind in den jeweiligen Niederschriften der Ratssitzungen vom 23. Juni 2022 und 15. Juni 2023 im Ratsinformationssystem nachzulesen.