Meldungsdatum: 20.12.2024
Ab sofort werden Jägerinnen und Jäger noch strenger auf ihre Zuverlässigkeit überprüft. Nach einer Gesetzesänderung übernimmt dies in Nordrhein-Westfalen dann die Kreispolizeibehörde.
Aufgrund der Änderung kann es für Jägerinnen und Jäger zu längeren Wartezeiten bei der Beantragung und Verlängerung von Jagdscheinen kommen. Das Jagdjahr beginnt zum 1. April und der Jagdschein muss dann zwingend vorliegen, damit Personen aktiv jagen dürfen. Der Jagdschein muss weiterhin bei der Abteilung für Natur und Landschaft, Jagd und Fischerei des Kreises Viersen beantragt werden.
Bislang führte diese dann auch die Zuverlässigkeitsüberprüfung durch, die ab sofort jedoch die Kreispolizeibehörde übernimmt. Dieses Verfahren dauert nun länger, da es unter anderem nicht online durchgeführt werden kann und weitere Behörden beteiligt werden müssen.
„Über diese Gesetzesänderung ärgere ich mich“, sagt Landrat Dr. Andreas Coenen. „Diese Überprüfung mag vor dem Hintergrund der jüngsten Attentate richtig sein, es kann aber nicht sein, dass wir nun in ein vordigitales Zeitalter zurückgeschickt werden und sich Verlängerungsverfahren unnötig hinziehen.“
Der Kreis Viersen empfiehlt Jägerinnen und Jägern daher, rechtzeitig einen Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Jagdscheins zu stellen, damit dieser zum 1. April vorliegt. Die Bearbeitung der Anträge könnte dann längere Zeit in Anspruch nehmen, da die behördenübergreifende Überprüfung im Hintergrund nicht mehr online möglich ist.
Weiterhin können diese Anträge online eingereicht werden unter: https://www.kreis-viersen.de/jagd
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