Meldungsdatum: 15.01.2025
Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die nächste Bundestagswahl statt. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Mitte Januar bis spätestens 02. Februar 2025 versandt.
Dennoch können Wahlberechtigte ihren Antrag auf Briefwahl bereits ab dem 13. Januar 2025 stellen, um sicherzustellen, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig bei ihnen eintreffen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Briefwahlunterlagen zu beantragen:
Eine telefonische Antragsstellung ist generell nicht möglich!
Bitte beachten Sie:
Der Versand der Briefwahlunterlagen kann voraussichtlich erst ab 08.02.2025 beginnen, da aufgrund der verkürzten Fristen erst dann die Stimmzettel vorliegen werden.
Damit die Briefwahlunterlagen rechtzeitig im Rathaus eingehen, müssen diese spätestens bis zum Wahlsonntag, 23. Februar 2025, um 18 Uhr vorliegen. Die Gemeinde Südlohn bittet darum, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus einzuwerfen oder schnellmöglich per Post zurück-zusenden, da der Zeitraum zum Wählen aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl nur knapp zwei Wochen beträgt.
Möchten Sie die Briefwahl persönlich im Rathaus beantragen und ggf. bereits vor Ort wählen, können Sie dies ab 10.02.2025 zu den bekannten Öffnungszeiten im Wahlbüro im Rathaus erledigen
Zusätzlich wird das Wahlbüro an folgenden Tagen geöffnet sein:
sowie
Gemeinde Südlohn
Pressestelle der Gemeinde
Winterswyker Str. 1 - 46354 Südlohn
Telefon: 02862 58211
Email: presse@suedlohn.de
Web: https://suedlohn.de
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