Meldungsdatum: 26.02.2025
Die Gemeinde Südlohn hat sich frühzeitig auf den Weg gemacht und vor knapp einem Jahr mit der konkreten Erstellung der Wärmeplanung begonnen. Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis der engen Zusammenarbeit zwischen dem Planungsbüro, der Gemeinde, den LokalWerken, der Politik, Unternehmen und weiteren Akteuren.
Bis zum 2. April besteht die Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme auf Beteiligung.NRW oder nach Terminvereinbarung im Rathaus der Gemeinde Südlohn. Mit dieser Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme wird die Pflicht gemäß § 13 (4) WPG erfüllt.
Die Ergebnisse der Wärmeplanung werden öffentlich im Umweltausschuss am 14. Mai im Rathaus der Gemeinde Südlohn vorgestellt. In einem weiteren Schritt soll die Wärmeplanung durch den Rat der Gemeinde Südlohn beschlossen werden.
Der Entwurf kann auf der Webseite der Gemeinde Südlohn (https://www.suedlohn.de/umwelt-natur/waermeplanung/entwurf-kommunale-waermeplanungwww.suedlohn.de) heruntergeladen werden.
Die Wärmeplanung ist eine strategische Planung. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich. Ein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung besteht nach dem Wärmeplanungsgesetz nicht.
Gemeinde Südlohn
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