Meldungsdatum: 31.03.2025
Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge läuft bis zum 7. Juli 2025, 18 Uhr. Die Vorschläge sind zu richten an den Wahlleiter der Stadt Soest - Wahlbüro, Windmühlenweg 21, Zimmer 1.25/1.23, 59494 Soest. Es wird aber empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig vor diesem Termin einzu-reichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.
Für die Einreichung der Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die vom Wahlbüro während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie nach individueller Absprache gemäß Kommunalwahlordnung auf Anforderung bei glaubhaft gemachtem Bedarf kostenlos ausgegeben werden.
Wahlvorschläge können von politischen Parteien, von mitgliedschaftlich organisierten Wählergruppen und von Einzelbewerbern eingereicht werden, von letzteren allerdings keine Reserveliste.
Bei der Kommunalwahl in Soest gibt es 19 Wahlbezirke. Die Bürgerinnen und Bürger können die Einteilung ebenfalls beim Wahlbüro einsehen.
Weitere Details können auf der Website der Stadt Soest unter ww.soest.de/kommunalwahl eingesehen werden.
Stadt Soest
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