Meldungsdatum: 01.04.2025
Nur Glaubensgemeinschaften, größere Organisationen und Vereine dürfen Osterfeuer anmelden - als öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltung.
Die Frist zur Anmeldung von Osterfeuern beim Umweltamt ist in der vergangenen Woche abgelaufen. Nachmeldungen sind ausgeschlossen. Die Liste der angemeldeten Osterfeuer wird – wie immer – bei Feuerwehr und Polizei sowie bei den Naturschutzbeauftragten der Bezirke bekannt gemacht.
Was ist erlaubt, was verboten?
Für die Osterfeuer gelten einige wichtige Regeln. Abgebrannt werden dürfen ausschließlich trockene pflanzliche Rückstände wie Hecken- und Baumschnitt, sogenannter Schlagabraum oder Schnittholz. Als Hilfsmittel zum Anzünden und zur Unterhaltung des Feuers dürfen nur Stroh oder Reisig verwendet werden. Auf diese Weise werden Umwelt und Anwohner*innen so wenig wie möglich durch Feinstaub und Kohlenmonoxid belastet.
Ganz verboten ist das Verbrennen von Abfall, Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff. Auch lackiertes oder behandeltes Holz darf nicht angezündet werden.
Die meisten Osterfeuer brennen am Ostersamstag (19. April). Zwei Osterfeuer sind für Ostersonntag (20. April) terminiert. (Die angehängte Liste enthält mehr Details als die folgende Auflistung.)
Osterfeuer am Samstag, 19. April
Osterfeuer am Sonntag, 20. April
Stadt Dortmund
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