Meldungsdatum: 09.04.2025
Der Landschaftsplan Stadtlohn ist seit dem 16.03.2005 rechtskräftig. Der Kreistag des Kreises Borken hatte in seiner Sitzung am 13.06.2024 die erste Änderung des Landschaftsplanes Stadtlohn beschlossen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde dann im Zeitraum vom 04. November bis 13. Dezember 2024 durchgeführt. Nun hat der Kreistag in seiner Sitzung vom 20.03.2025 die Offenlage zur ersten Änderung des Landschaftsplanes Stadtlohn beschlossen.
Im Rahmen der ersten Änderung des Landschaftsplanes Stadtlohn wird das Naturschutzgebiet „Berkelaue“ im Innenbereich von Stadtlohn, das bisher über eine ordnungsbehördliche Verordnung der Bezirksregierung Münster ausgewiesen war, in den Landschaftsplan integriert und das Naturschutzgebiet durch den Landschaftsplan ausgewiesen.
Die Berkel ist ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) und unterliegt damit dem europäischen Schutzregime „Natura 2000“. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die von ihnen gemeldeten FFH-Gebiete durch nationale Schutzgebiete zu sichern. In Deutschland sind dazu in der Regel Naturschutzgebiete auszuweisen. Bei der Berkel gab es bislang im Gebiet der Stadtlohn den Sonderfall, dass der Fluss im Außenbereich über den Landschaftsplan und im Innenbereich der Stadt Stadtlohn durch eine ordnungsbehördliche Verordnung der Bezirksregierung als Naturschutzgebiet ausgewiesen war.
Diese Verordnung ist 20 Jahre nach Inkrafttreten am 15.08.2022 ausgelaufen und das Naturschutzgebiet wurde seitdem durch eine einstweilige Sicherstellung, die bis zum 15.08.2024 galt, gesichert. Diese Sicherstellung wurde nochmals um zwei Jahre bis zum 15.08.2026 verlängert. Danach ist eine Verlängerung der einstweiligen Sicherstellung nicht mehr möglich. Um den nach EU-Vorschriften und Bundesnaturschutzgesetz notwendigen Schutz der Berkel als Naturschutzgebiet weiterhin und dauerhaft zu gewährleisten, muss das derzeitige Naturschutzgebiet der Berkelaue im Innenbereich der Stadt Stadtlohn in den Landschaftsplan Stadtlohn integriert werden. Dazu war es erforderlich, den Landschaftsplan Stadtlohn zu ändern und um die Flächen zu erweitern, die bisher durch die Verordnung als Naturschutzgebiet ausgewiesen wurden.
Bei der zukünftigen Fläche des Naturschutzgebietes gibt es geringfügige Erweiterungen: Es erfolgt eine Anpassung an die Kulisse des Hochwasserschutzkonzeptes. Dadurch können einige kleinere Flächen, die im Besitz der Stadt Stadtlohn sind und jetzt der Gewässeraue der Berkel zugeordnet werden in das Naturschutzgebiet einbezogen werden. Weiterhin gibt es im westlichen Teil der Änderung im Bereich Hilgenberg eine Fläche des FFH-Gebietes Berkel, die bisher noch nicht gesichert ist. Dort soll der Landschaftsplan erweitert und ein bestehendes Landschaftsschutzgebiet nach Westen bis zur Grenze des Naturschutzgebietes der Berkel ausgedehnt werden.
Gemäß § 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit §§ 17 und 20 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) wird der Entwurf der ersten Änderung des Landschaftsplanes Stadtlohn, bestehend aus Entwicklungs- und Festsetzungskarte sowie textlichen Darstellungen und Festsetzungen, in der Zeit vom 14. April 2025 bis einschließlich 14. Mai 2025 während der Dienststunden bei nachfolgenden Behörden zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt:
Während der Auslegungsfrist können von jedem, insbesondere von Eigentümern und sonstigen Berechtigten, Bedenken und Anregungen bei den vorgenannten Behörden schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dazu sollte vorher ein Termin vereinbart werden, Ansprechpartner beim Kreis Borken für die Planung sind
Die Unterlagen zur 1. Änderung des Landschaftsplanes „Stadtlohn“ können im Onlineportal Beteiligung NRW unter dem Link https://beteiligung.nrw.de/k/1013181 eingesehen werden. Dieser Link ist in der Zeit vom 14.04.2025 bis einschließlich 14.05.2025 freigeschaltet. Hier gibt es auch die Möglichkeit, sich über den Button „Ihre Stellungnahme“ zu der Planung zu äußern.
Pressekontakt: Anna-Maria Levers 02861/681-2429
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