Meldungsdatum: 17.04.2025
Traditionell steht der 23. April in jedem Jahr ganz im Zeichen des Bieres. Denn am 23. April 1516 wurde das Reinheitsgebot für Bier festgelegt. Der bayerische Herzog Wilhelm IV. verkündete an diesem Tag auf einem Landständetag in Ingolstadt: Bier darf nur aus Wasser, Hopfen und Gerste bestehen. Die Hefe wurde damals nicht erwähnt, da man die genaue Wirkungsweise der Hefe noch nicht kannte. Er wollte damit die zuweilen abenteuerlichen Zutaten beim Bierbrauen einschränken: Damals wurden mitunter Zusätze wie Kräuter, Ruß und sogar Stechapfel und Fliegenpilz dem Bier beigemischt.
Jedes Bier schmeckt trotzdem anders
Mehr als 6.000 verschiedene Biere werden in Deutschland gebraut. Dass sie alle unterschiedlich schmecken, liegt an der Rezeptur, zum Beispiel am Brauwasser, an den Aromen des verwendeten Hopfens und nicht zuletzt auch am Braumeister. Mehr über Bierreinheitsgebote und die Entwicklung der Biervielfalt im deutschsprachigen Raum erfahren die Teilnehmer*innen bei der kostenfreien Führung im Brauereimuseum. Dazu gibt es ein kleines Brauereipräsent. Der Eintritt ist frei. Anmeldung erwünscht: brauereimuseum-dortmund@radeberger-gruppe.de.
Stadt Dortmund
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