Meldungsdatum: 30.04.2025
Um Photovoltaik-Pionieren im Westmünsterland einen Anreiz zu bieten, ihre zeitnah aus der Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Förderung herausfallenden Photovoltaik (PV)-Anlagen mit erhöhter Eigenverbrauchsquote weiter zu betreiben, fördert der Kreis Borken bereits seit Mitte 2022 die Installation von stationären Batteriespeichern für ältere PV-Anlagen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025 hat der Kreistag nun die Fortsetzung des Förderprogramms „Batteriespeicher“ beschlossen.
Dabei wird die Zielgruppe wie schon im Jahr zuvor um einen weiteren „PV-Jahrgang“ erweitert: Gefördert wird die Anschaffung eines Batteriespeichers zum Weiterbetrieb von PV-Anlagen, die vor dem 1. Januar 2007 in Betrieb gegangen sind. Weiterhin ist auch die Anpassung der elektrischen Hausinstallation, die im Zuge der Umstellung auf Eigenbetrieb notwendig ist, förderfähig. Diese kann für die beschriebenen PV-Altanlagen auch ohne den Einbau eines stationären Batteriespeichers bezuschusst werden, sodass den Betreibenden je nach individueller Situation ein für sie passgenauer Weiterbetrieb ermöglicht wird.
Die Änderungen treten ab sofort in Kraft – nun ist auch die Antragstellung via Online-Formular wieder möglich.
Der Kreistagsbeschluss sieht zunächst die Fortführung des Förderprogramms bis zum 31.12.2025 vor. Dafür ist neben einem Nachweis über das Inbetriebnahmedatum lediglich das Angebot eines Fachbetriebs hochzuladen. „Während die Anträge bis Ende 2025 gestellt werden müssen, haben Anlagenbetreiberinnen und -betreiber bis Ende 2026 Zeit für die Umsetzung“, erläutert Landrat Dr. Kai Zwicker mit Blick auf die so ermöglichte passgenaue Umstellung nach Auslaufen der EEG-Vergütung.
Insgesamt stehen für das Förderprogramm in diesem Jahr bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach dem „Windhundverfahren“ – also in der Reihenfolge der Antragseingänge.
Für stationäre Batteriespeicher mit einer Bruttospeicherkapazität von mindestens zwei Kilowattstunden (kWh) kann ein Zuschuss in Höhe von 500 Euro beantragt werden. Bei der Installation eines Speichers mit zehn oder mehr kWh Bruttospeicherkapazität sogar eine Zuwendung von 1.000 Euro. Für die Anpassung der elektrischen Infrastruktur werden 20 Prozent der förderungswürdigen Gesamtkosten bis zu einer Maximalsumme von 1.000 Euro gefördert.
Interessierte finden hierzu auf der Internetseite des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/speicherfoerderung weitere Infos und den Link zum Online-Antragsformular. Die Antragstellung, das Einreichen der notwendigen Unterlagen und die Abwicklung der Förderung erfolgen ausschließlich digital.
Pressekontakt: Anna-Maria Levers 02861/681-2429
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Kreis Borken" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.