Meldungsdatum: 30.04.2025
Die digitalen Bilder können bei einem Fotodienstleister (z. B. in einem Fotostudio oder Drogeriemarkt) erstellt werden und werden von dort in eine Cloud hochgeladen. Der Kunde bekommt dann nur noch einen Code, den er dann zur Behörde mitbringen muss. Dieser kann dann etwa von der Ausländerbehörde des Kreises ausgelesen und das Foto heruntergeladen werden. Dadurch sollen Manipulationen verhindert und die Sicherheit für Ausweisdokumente erhöht werden.
Weitere Informationen dazu sind zu finden unter www.bmi.bund.de. PK | PKU
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